Yamaha UW500 Music Mixer User Manual


 
SOFTWARE-LIZENZVEREINBARUNG
Die folgende Vereinbarung ist eine rechtsgültige Vereinbarung zwischen Ihnen, dem
Endanwender, und der Yamaha Corporation („Yamaha“). Yamaha erteilt dem ursprünglichen
Käufer für das beiliegende Yamaha-Softwareprogramm ausschließlich zu den hier ausgeführten
Bedingungen eine Lizenz zur Verwendung. Bitte lesen Sie diese Lizenzvereinbarung sorgfältig.
Durch das Öffnen dieser Packung bringen Sie zum Ausdruck, daß Sie alle darin enthaltenen
Bedingungen akzeptieren. Wenn Sie nicht mit den Bedingungen einverstanden sind, können Sie
die Packung ungeöffnet an Yamaha zurückgeben; der Kaufpreis wird in voller Höhe
zurückerstattet.
1. ERTEILUNG VON LIZENZ UND COPYRIGHT
Yamaha erteilt Ihnen, dem ursprünglichen Käufer, das Recht, ein Exemplar des beiliegenden
Softwareprogramms und der darin enthaltenen Daten („SOFTWARE“) als Einzelperson auf jeweils
einem Computer zu verwenden. Sie dürfen sie nicht auf mehr als einem Computer bzw. einer
Computerstation verwenden. Die SOFTWARE bleibt im Besitz von Yamaha und ist durch japanische
Copyrightgesetze sowie alle anwendbaren internationalen Vertragsbestimmungen geschützt. Sie
haben ein Anspruchsrecht auf das Eigentum an den Medien, denen die SOFTWARE beiliegt. Daher
müssen Sie die SOFTWARE wie alle anderen durch Copyright geschützten Materialien behandeln.
2. EINSCHRÄNKUNGEN
Die SOFTWARE ist durch Copyright geschützt. Sie dürfen Sie weder analysieren noch durch
anderweitige Methoden reproduzieren. Sie dürfen die SOFTWARE weder ganz noch teilweise
reproduzieren, modifizieren, verändern, gegen Entgelt oder unentgeltlich verleihen, verkaufen oder
vertreiben, und Sie dürfen auf der Grundlage der SOFTWARE keine Ableitungen erstellen. Sie dürfen
die SOFTWARE nicht an andere Computer senden oder in Netzwerke einspeisen. Sie dürfen das
Eigentum an der SOFTWARE und den schriftlichen Begleitmaterialien auf unbefristeter Basis unter
den Voraussetzungen übertragen, daß Sie keine Kopien zurückbehalten und sich der Empfänger mit
den Bedingungen der Lizenzvereinbarung einverstanden erklärt.
3. BEENDIGUNG
Die Lizenzbedingung des Softwareprogramms wird am Tag, an dem Sie die SOFTWARE erhalten,
wirksam. Falls ein Copyrightgesetz oder eine Bestimmung der Lizenzbedingungen verletzt wird,
wird automatisch und ohne Benachrichtigung durch Yamaha die Lizenzvereinbarung beendet. In
diesem Fall müssen Sie die lizensierte SOFTWARE und ihre Kopien unverzüglich vernichten.
4. PRODUKTGARANTIE
Yamaha garantiert dem ursprünglichen Käufer, daß, falls die SOFTWARE bei Verwendung unter
normalen Bedingungen nicht die in der von Yamaha bereitgestellten Anleitung beschriebenen
Funktionen erfüllt, die einzige Abhilfe darin bestehen wird, daß Yamaha auf Austauschbasis
kostenlos jedes Medium ersetzen wird, das Material- oder Verarbeitungsfehler aufweist. Abgesehen
von dem oben Ausgeführten wird die SOFTWARE „wie die Ware liegt und steht“ geliefert, und es
werden keine anderen ausdrücklichen oder stillschweigenden Garantien hinsichtlich dieser Software
übernommen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, die stillschweigenden Garantien für
handelsübliche Qualität und Eignung für einen bestimmten Einsatzzweck.
5. BESCHRÄNKTE HAFTUNG
Ihre einzige Abhilfe und die gesamte Haftung Yamahas bestehen in dem oben Ausgeführten.
Keinesfalls haftet Yamaha Ihnen oder einer anderen Person gegenüber für etwaige Schäden,
einschließlich, aber nicht beschränkt auf, zufällige Schäden oder Folgeschäden, Kosten,
Verdienstausfall, verlorene Ersparnisse oder andere Schadenersatzansprüche, die aus der
Verwendung der SOFTWARE oder aus der Tatsache hervorgehen, daß diese SOFTWARE nicht
verwendet werden konnte, selbst wenn Yamaha oder ein autorisierter Händler über die Möglichkeit
derartiger Schadenersatzansprüche informiert wurde, oder für etwaige andere Ansprüche einer
anderen Partei.
6. ALLGEMEINES
Diese Lizenzvereinbarung soll gemäß und in Übereinstimmung mit den japanischen Gesetzen
ausgelegt werden.