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TOOLS for i88X/mLAN16E, Plug-in Effect Installationshandbuch
SOFTWARE-LIZENZVEREINBARUNG
Die folgende Vereinbarung ist eine rechtsgültige Vereinbarung zwischen Ihnen, dem Endanwender, und der
Yamaha Corporation (“Yamaha”). Yamaha erteilt dem ursprünglichen Käufer für das beiliegende Yamaha-Soft-
wareprogramm ausschließlich zu den hier ausgeführten Bedingungen eine Lizenz zur Verwendung. Bitte lesen
Sie diese Lizenzvereinbarung sorgfältig. Durch das Öffnen dieser Packung bringen Sie zum Ausdruck, dass Sie
alle darin enthaltenen Bedingungen akzeptieren. Wenn Sie nicht mit den Bedingungen einverstanden sind, kön-
nen Sie die Packung ungeöffnet an Yamaha zurückgeben; der Kaufpreis wird in voller Höhe zurückerstattet.
Falls Sie das mitgelieferte Softwareprogramm bzw. die mitgelieferten Softwareprogramme von Yamaha als Teil
eines Softwarepakets oder im Paket mit einem Hardwareprodukt erworben haben, sind Sie nicht berechtigt, das
mitgelieferte Softwareprogramm bzw. die mitgelieferten Softwareprogramme an Yamaha zurückzugeben.
1. ERETILUNG VON LIZENZ UND COPYRIGHT
Yamaha erteilt Ihnen, dem ursprünglichen Käufer, das Recht, ein Exemplar des beiliegenden Softwarepro-
gramms und der darin enthaltenen Daten (“SOFTWARE”) als Einzelperson auf jeweils einem Computer zu
verwenden. Sie dürfen sie nicht auf mehr als einem Computer bzw. einer Computerstation verwenden. Die
SOFTWARE bleibt im Besitz von Yamaha und ist durch japanische Copyrightgesetze sowie alle anwendbaren
internationalen Vertragsbestimmungen geschützt. Sie haben ein Anspruchsrecht auf das Eigentum an den
Medien, denen die SOFTWARE beiliegt. Daher müssen Sie die SOFTWARE wie alle anderen durch Copy-
right geschützten Materialien behandeln.
2. EINSCHR
Die SOFTWARE ist durch Copyright geschützt. Sie dürfen Sie weder analysieren noch durch anderweitige
Methoden reproduzieren. Sie dürfen die SOFTWARE weder ganz noch teilweise reproduzieren, modifizieren,
verändern, gegen Entgelt oder unentgeltlich verleihen, verkaufen oder vertreiben, und Sie dürfen auf der
Grundlage der SOFTWARE keine Ableitungen erstellen. Sie dürfen die SOFTWARE nicht an andere Compu-
ter senden oder in Netzwerke einspeisen. Sie dürfen das Eigentum an der SOFTWARE und den schriftlichen
Begleitmaterialien auf unbefristeter Basis unter den Voraussetzungen übertragen, daß Sie keine Kopien
zurückbehalten und sich der Empfänger mit den Bedingungen der Lizenzvereinbarung einverstanden erklärt.
3. BEENDIGUNG
Die Lizenzbedingung des Softwareprogramms wird am Tag, an dem Sie die SOFTWARE erhalten, wirksam.
Falls ein Copyrightgesetz oder eine Bestimmung der Lizenzbedingungen verletzt wird, wird automatisch und
ohne Benachrichtigung durch Yamaha die Lizenzvereinbarung beendet. In diesem Fall müssen Sie die lizen-
sierte SOFTWARE und ihre Kopien unverzüglich vernichten.
4. PRODUKTGARANTIE
Yamaha garantiert dem ursprünglichen Käufer, daß, falls die SOFTWARE bei Verwendung unter normalen
Bedingungen nicht die in der von Yamaha bereitgestellten Anleitung beschriebenen Funktionen erfüllt, die
einzige Abhilfe darin bestehen wird, daß Yamaha auf Austauschbasis kostenlos jedes Medium ersetzen wird,
das Material- oder Verarbeitungsfehler aufweist. Abgesehen von dem oben Ausgeführten wird die SOFT-
WARE “wie die Ware liegt und steht” geliefert, und es werden keine anderen ausdrücklichen oder stillschwei-
genden Garantien hinsichtlich dieser Software übernommen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, die
stillschweigenden Garantien für handelsübliche Qualität und Eignung für einen bestimmten Einsatzzweck.
5. BESCHR
Ihre einzige Abhilfe und die gesamte Haftung Yamahas bestehen in dem oben Ausgeführten. Keinesfalls haftet
Yamaha Ihnen oder einer anderen Person gegenüber für etwaige Schäden, einschließlich, aber nicht
beschränkt auf, zufällige Schäden oder Folgeschäden, Kosten, Verdienstausfall, verlorene Ersparnisse oder
andere Schadenersatzansprüche, die aus der Verwendung der SOFTWARE oder aus der Tatsache hervorgehen,
daß diese SOFTWARE nicht verwendet werden konnte, selbst wenn Yamaha oder ein autorisierter Händler
über die Möglichkeit derartiger Schadenersatzansprüche informiert wurde, oder für etwaige andere Ansprüche
einer anderen Partei.
6. ALLGEMEINES
Diese Lizenzvereinbarung soll gemäß und in Übereinstimmung mit den japanischen Gesetzen ausgelegt werden.
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